Der bei der Prüfung erreichte Level wird z.B. im Zuge einer Verlängerung oder Änderung in die Lizenz eingetragen.
Der LP-Examiner kann bei positivem Test und vorhandenem, nicht abgelaufenem Sprachlevel einen Handeintrag in der Lizenz vornehmen. Voraussetzung ist, dass der Level nicht höher als der eingetragene ist.
Die Behörde akzeptiert derzeit auch einen Handeintrag für die Erneuerung bereits abgelaufener Berechtigungen sofern diese in der Lizenz eingetragen sind. Die Erneuerung abgelaufener Einträge, die nicht in die aktuelle Lizenz übertragen wurden, ist von der Behörde vorzunehmen.
Die Verlängerung der Gültigkeit der Sprachbefähigung kann innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit mit einem qualifizierten LPE durchgeführt werden.
Hinweis:
Für einen Lizenzeintrag durch die Behörde (z.B. Erstausstellung) ist das Antragsformular der Austrocontrol zu verwenden und vom Antragsteller unabhängig von den Unterlagen zur Bescheinigung des Sprachlevels des zu übermitteln.