Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) verlangt gemäß Annex 1 (Personnel Licensing) für bestimmte Lizenzkategorien und Berechtigungen den Nachweis, dass die im Flugfunk verwendeten Sprachen ausreichend beherrscht werden. Das ist für jene Situationen erforderlich, welche nicht ausschließlich mit der Standardphraseologie beschrieben werden können.
Der ICAO Language Proficiency Test (LP-Test) dient zum Feststellen der sprachlichen Befähigung eines Piloten. Die Bewertung erfolgt in so genannten “Levels” zwischen 1 (schlechtester Wert) und 6 (bester Wert). Das Minimalerfordernis für englischen Funksprechverkehr im Ausland ist der Level 4. Alle Bewertungen unter 4 sind nutzlos.
Die Durchführung und Bestätigung des Sprachtests ist formal an keine Voraussetzungen geknüpft. Das heißt jedermann unabhängig von fliegerischen Lizenzen kann den Sprachtest absolvieren und das Ergebnis bescheinigt bekommen.
Aufgrund der spezifischen Fragen (ICAO Buchstabieralphabet, Zurücklesen von Freigaben, Fach Vokabular) rate ich davon ab, den Test ohne Funkerzeugnis zu machen. Selbst exzellente native Speaker könnten bestimmte Fragen ohne Vorwissen nicht beantworten und würden unter ihrem Wert benotet.
Der bei der Prüfung erreichte Level wird z.B. im Zuge einer Verlängerung oder Änderung in die Lizenz eingetragen.
Der LP-Examiner kann bei positivem Test und vorhandenem, nicht abgelaufenem Sprachlevel einen Handeintrag in der Lizenz vornehmen. Voraussetzung ist, dass der Level nicht höher als der eingetragene ist.
Die Behörde akzeptiert derzeit auch einen Handeintrag für die Erneuerung bereits abgelaufener Berechtigungen sofern diese in der Lizenz eingetragen sind. Die Erneuerung abgelaufener Einträge, die nicht in die aktuelle Lizenz übertragen wurden, ist von der Behörde vorzunehmen.
Die Verlängerung der Gültigkeit der Sprachbefähigung kann innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit mit einem qualifizierten LPE durchgeführt werden.
Hinweis:
Für einen Lizenzeintrag durch die Behörde (z.B. Erstausstellung) ist das Antragsformular der Austrocontrol zu verwenden und vom Antragsteller unabhängig von den Unterlagen zur Bescheinigung des Sprachlevels des zu übermitteln.