Geltungsbereich

Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma „Heinrich Weber - Localizer Pilotenausbildung e.U.“ nachstehend LOCALIZER genannt – mit ihren Kunden.

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht schriftlich binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen widerspricht. Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Poststempels oder das Datum der abgesandten E-Mail maßgeblich.

Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind die mündlich oder schriftlich gemäß Anbot mit der Firma LOCALIZER vereinbarten Dienstleistungen.

Eine allfällige Anmietung von für Prüfungsleistungen erforderlichen und nicht vom Kunden bereitgestellten Geräten (Luftfahrzeuge, Simulator) erfolgt grundsätzlich nur im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung. Der Kunde hält die Firma LOCALIZER schad- und klaglos gegenüber Forderungen Dritter (z.B. Anmietgebühren, Lande- und Anfluggebühren).

Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag mit der Firma LOCALIZER kommt durch eine mündliche oder schriftliche Bestellung der angebotenen Leistung zustande und wird erst nach Bestätigung durch die Firma LOCALIZER wirksam.

Eine einseitige Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn die Firma LOCALIZER ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen aus eigenem Verschulden nicht nachkommen wird.

Sämtliche Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung, längstens aber zum in der Rechnung angeführten Fälligkeitsdatum ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu. Im Falle einer Mahnung beträgt die Mahngebühr € 10,-. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

Kosten, die der Firma LOCALIZER im Auftrag des Kunden entstehen (insbesondere Anmietung von Simulatoren oder Luftfahrzeugen, Lande- und Anfluggebühren), werden zum Selbstkostenpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet.

Die Leistungen werden gemäß erstelltem Anbot verrechnet. Wird kein gesondertes Anbot gelegt, gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung auf der Website angeführten Preise.

Haftung

Schadensersatzansprüche gegen die Firma LOCALIZER und dessen Inhaber sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für die Firma LOCALIZER zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches.

Der Höhe nach ist die Haftung der Firma LOCALIZER beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

Die Haftung des Dienstleisters für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

Beendigung

Sollte die Leistung aus betrieblichen Gründen (z.B. Wetterlage, terminlicher Verfügbarkeit, Verfügbarkeit geeigneter Ausrüstung) nicht möglich sein, so ist die Firma LOCALIZER berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Beide Vertragsparteien haben das Recht den Vertrag aus einem wichtigen Grund jederzeit ohne Einhaltung einer besonderen Frist zu kündigen. Diese außerordentliche Kündigung erfolgt mittels eingeschriebenem Brief.

Beruht die Vertragsbeendigung auf Gründen, die die Firma LOCALIZER nicht zu vertreten hat, gebührt das volle Entgelt. In allen anderen Fällen hat der Auftraggeber ein aliquotes Entgelt zu leisten.

Datenerfassung

Mit der Auftragserteilung ermächtigt der Kunde die Firma LOCALIZER zur elektronischen Erfassung, Speicherung, Verwertung und Weitergabe an die für die beauftragte Leistung zuständige Behörde seiner personenbezogenen Daten.

Folgende personenbezogene Daten werden erfasst und elektronisch gesichert verwahrt:

Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Telefonnummer und E-Mail-Adresse

Im Zusammenhang mit der Sprachprüfung werden daruber hinaus Sprachaufnahmen sowie Lizenzdaten und elektronische Kopien erfasst.

Die Daten werden an die Behörde und an von der Behörde zugelassene Einrichtungen zur Zweitbewertung übermittelt. Weiters werden die Daten zum Zweck der Fakturierung und Kontaktaufnahme für Hinweise auf allfällige Erfordernisse betreffend die Verlängerung von Berechtigungen verarbeitet.

Die technische Speicherung und Übermittlung der Daten durch die Fa. Localizer erfolgt durch Drittleister (Cloud, E-Mail, Fakturierung) gemäß den Erfordernissen der DSGVO.

Die Firma LOCALIZER haftet nicht für Schäden aus missbräuchlicher Verwendung der aufbewahrten Daten die durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz Dritter entstehen.

Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich österreichisches Recht.

Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der Firma LOCALIZER.

Sonstige Bestimmungen

Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.